Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung im Einspruchsverfahren
Jahresabschlüsse
Handelsrechtlicher Jahresabschluss
Steuerbilanz und Überleitungsrechnung
E-Bilanz
Ermittlung und Ausweis latenter Steuern nach HGB und IFRS
Unterstützung bei den Steuerposten in Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen nach IFRS inklusive Anhangangaben (Bilanzposten, steuerliche Überleitungsrechnung, latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen)
Steuerliche Beratung und Gestaltungsberatung
Steuerliche Fragestellungen (bspw. zu Vermietung, Kindern, Selbständigkeit, Werbungskosten etc.) und Anträge
Betriebswirtschaftliche Beratung
Prüfung von Gestaltungspotential
Rechtsformvergleich
Investitionsberatung
Steuerliche Unternehmesbewertung
Spezialisierung in Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
Expertise in latenten Steuern
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Langjährige und fortwährende Tätigkeit in einer Big 4 Beratungsgesellschaft
Betreuung und Beratung unterschiedlichster Mandanten und Unternehmensgrößen
Juristische und steuerspezifische Ausbildung
2013 Bachelor LL.B. Wirtschaftsrecht
2015 Master of Arts Auditing, Business and Law
2018 Bestellung zum Steuerberater
Honorar
Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail für ein unverbindliches Erstgespräch. Um größtmögliche Kostentransparenz bereits vor dem Mandatsverhältnis zu schaffen, möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Vergütung bereitstellen:
Steuerberater rechnen ihre Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Vergütung orientiert sich am Gegenstandswert der Tätigkeit, so beeinflussen zum Beispiel der Umsatz, die Höhe der Einkünfte, Anzahl der Anlagen, der Zeitaufwand und der Schwierigkeitsgrad die Gebühren des einzelnen Falles.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch gebe ich Ihnen sehr gerne eine Einschätzung des Kostenrahmens. Die Vergütung für eine Erstberatung ist in der Vergütungsverordnung begrenzt und kann höchstens 190,00 € netto betragen. Diese wird jedoch nur nach Zustandekommens eines Mandatsverhältnisses in Rechnung gestellt.