Steuerberatung Daniel Pollak

Herzlich Willkommen bei der Steuerberatungskanzlei Daniel Pollak

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Leistungen

Steuererklärungen und Steuerbescheide

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Gesonderte Feststellung
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschafts- / Schenkungssteuer
  • Grundsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung im Einspruchsverfahren

Jahresabschlüsse

  • Handelsrechtlicher Jahresabschluss
  • Steuerbilanz und Überleitungsrechnung
  • E-Bilanz
  • Ermittlung und Ausweis latenter Steuern nach HGB und IFRS
  • Unterstützung bei den Steuerposten in Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen nach IFRS inklusive Anhangangaben (Bilanzposten, steuerliche Überleitungsrechnung, latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen)

Steuerliche Beratung und Gestaltungsberatung

  • Steuerliche Fragestellungen (bspw. zu Vermietung, Kindern, Selbständigkeit, Werbungskosten etc.) und Anträge
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Prüfung von Gestaltungspotential
  • Rechtsformvergleich
  • Investitionsberatung
  • Steuerliche Unternehmesbewertung
  • Spezialisierung in Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht
  • Expertise in latenten Steuern

Kontakieren Sie mich

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Über mich


  • Langjährige und fortwährende Tätigkeit in einer Big 4 Beratungsgesellschaft
  • Betreuung und Beratung unterschiedlichster Mandanten und Unternehmensgrößen
  • Juristische und steuerspezifische Ausbildung
  • 2013 Bachelor LL.B. Wirtschaftsrecht
  • 2015 Master of Arts Auditing, Business and Law
  • 2018 Bestellung zum Steuerberater

Honorar

Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail für ein unverbindliches Erstgespräch. Um größtmögliche Kostentransparenz bereits vor dem Mandatsverhältnis zu schaffen, möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Vergütung bereitstellen:

Steuerberater rechnen ihre Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Vergütung orientiert sich am Gegenstandswert der Tätigkeit, so beeinflussen zum Beispiel der Umsatz, die Höhe der Einkünfte, Anzahl der Anlagen, der Zeitaufwand und der Schwierigkeitsgrad die Gebühren des einzelnen Falles.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch gebe ich Ihnen sehr gerne eine Einschätzung des Kostenrahmens. Die Vergütung für eine Erstberatung ist in der Vergütungsverordnung begrenzt und kann höchstens 190,00 € netto betragen. Diese wird jedoch nur nach Zustandekommens eines Mandatsverhältnisses in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der auf der Webseite der Steuerberaterkammer Stuttgart



Kontakt

Harster Chaussee 4b
19243 Wittenburg

steuerberatung@pollak.email

0160 93923921